Elektro Altgeräte Register und Batteriegesetz
Elektro Altgeräte Register
Alle Elektrogeräte müssen bei der Stiftung EAR registriert sein damit diese nach Ablauf Ihrer Lebensdauer fachgerecht entsorgt werden können. Hierzu zählt jedes Elektrogerät, selbst batteriebetriebene Wecker und auch batteriebetriebene Armbanduhren. Zur Registrierung ist derjenige verantwortlich der das Gerät erstmalig in Deutschland in Verkehr bringt.Jeder Importeur muß die Mengen der Marke die er in Deutschland einführt auch bei der Stiftung EAR registrieren.
Alle Uhrenmarken die Sie bei Uhrengroßhandel Pätsch kaufen sind ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert.
Batteriegesetz
Seit dem 1. Dezember 2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Das Batteriegesetz verpflichtet Importeuere dazu, verbaute Batterien in Uhren (bzw. Produkte in denen Batterie verbaut sind) zu registrieren.Alle Uhrenmarken von Uhrengroßhandel Pätsch entsprechen den Anforderungen des BattG in vollem Umfang.
Die mit dem BattG und EAR verbundenen Kosten werden unseren Kunden nicht gesondert in Rechnung gestellt.
















